Teurer Schaden beim Umzug! Wer haftet denn nun?
Bei jedem privaten Umzug geht auch was zu Bruch! Die Schäden, die dabei entstehen, lassen sich immer irgendwie beheben, doch zum Schluss bleibt immer die Frage der Haftung. Für private Umzüge gilt die Regel, das so genannte Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen) gerade bei älteren Haftpflichtpolicen nicht abgedeckt sind, und der Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird. Der Ärger ist hier vorprogrammiert. Übrigens sind Umzugsunternehmer immer gut versichert, hier stellt sich die Haftungsfrage gar nicht erst.
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