Haltverbotszonen
Damit an Ihrem Umzugstag unsere Fahrzeuge auch direkt vor dem alten und dem neuen Standort halten können, sollten spätestens 2 Wochen vor Ihrem Umzug Halteverbotszonen bei der Straßenverkehrsbehörde bestellt werden.
Bei uns gehört diese Aufgabe natürlich zum Basis-Leistungsumfang. Wir stellen rechtzeitig so genannte mobile Verkehrszeichen an beiden Orten für Sie auf.
Sie brauchen sich dabei um nichts zu kümmern.