Steuertipp: Umzugsdienstleistungen von der Steuer absetzen

Umzugsdienstleistungen gelten in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistungen, und können damit bei der Steuererklärung angegeben werden. Dies gilt auch, wenn der Umzug professionell von einer Spedition durchgeführt wurde. Ebenfalls können auch die Handwerkerleistungen, wie zum Beispiel Möbel aufbauen, Küche einbauen oder Lampen aufhängen durch den Umzugsunternehmer mit abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, das eine Rechnung vorliegt.

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